Mitteilungen des Ordnungsamtes |
| Veröffentlicht durch Administrator (admin) am 20.05.2009 |
Sammlungen im Gebiet der Gemeinde Bennewitz
Wiederholt wurden in letzter Zeit Postwurfsendungen für die Durchführung von Sammlungen im Gemeindegebiet verteilt. Aufforderungen für Bereitstellung von Altgeräten, Schrott, Schuhen oder Ähnlichem vor den Grundstücken, an Straßen und Gehwegen ergingen an unsere Mitbürger.
Das Ordnungsamt möchte darauf hinweisen, dass solche Sammlungen mit Vorsicht zu betrachten sind. Das Abstellen von Gegenständen im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich nicht erlaubt. Abgestellte Gegenstände wie Kühlschränke, Schrott oder Sammelbehälter können Gefahren für Fußgänger als auch für Fahrzeuge sein. Im Schadensfall haftet der Verursacher! Der Verursacher ist aber nicht der zur Sammlung aufgerufen hat, sondern jener, der die Gegenstände abgelagert hat! Oft erfolgt der Sammlungsaufruf anonym und kann nicht einmal der „Sammler“ ausfindig gemacht werden.
Nicht alle sind „Schwarze Schafe“. So werden z.B. Schrottsammlungen von Unternehmen der Region von der Gemeinde auch durchaus genehmigt. Solche Genehmigungen beinhalten aber auch Bedingungen und Auflagen, Sammelaufrufe erfolgen mit Namen und Tel.-Nr. und über Zeiträume wird sich verständigt. Für entstandene Verunreinigungen oder Schäden steht der Antragsteller ein.
Unangemeldete Sammelaufrufe ohne entsprechende Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde sind jedoch ordnungswidrig. Bitte bedenken Sie, für illegal abgelagerten Müll steht dann keiner gerade, Anwohner oder die Gemeinde beräumen oft auf eigene Kosten stehen gelassene Gegenstände oder den Müll. Bitte bedenken Sie, dass durch abgestellte Gegenstände auf Gehwegen oder am Straßenrand keine Gefahren für Andere entstehen dürfen. Nutzen Sie bitte Einfahrten, Toreingänge oder geeignete Lagerstellen ohne Einschränkungen des Verkehrsraums.
Nachfragen beim Ordnungsamt, ob Sammlungen genehmigt wurden, verschaffen bei unseren Mitbürgern oft Klarheit und wir geben gern Auskunft. Für Hinweise zu illegalen Aufrufen bzw. zu Angaben über Fahrzeugkennzeichen oder Firmennamen bei zweifelhaften Sammlungen ist das Ordnungsamt dankbar. Wir werden dem gern nachgehen.
Illegale Mülllagerung in Nepperwitz
Die Gemeinde möchte alle Einwohner von Nepperwitz darauf hinweisen, dass jegliche Ablagerung von Abfällen, Grünschnitt, Gras usw. auf dem Flur-Stück der Gemeinde 629 (ein alter Mulde-Nebenarm) auf der östlichen Seite der Ringstraße untersagt ist. Leider ist es zur Gewohnheit geworden, dass Anlieger von Nepperwitz dieses Gelände als Ablagerungsstätte für Garten¬abfälle verstärkt nutzten. Es ist bereits mit den unmittelbaren Anliegern gesprochen worden. Die Fläche des alten Muldearms und mit Weiden bestückten Landstreifens könnte ggf. mittelfristig als Ausgleichsfläche rekultiviert werden. Nach Klärung der Abwasserentsorgung im Gebiet Ringstraße wird auch der Rückbau der noch vorhandenen Abwasserleitung in das Sickerloch dieses alten Armes veranlasst.
Wir bitten die Anwohner von Nepperwitz um Verständnis, Grünschnitt kann in unserem Kreis kostenlos im April und Oktober an den bekannten Annahmestellen abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Ordnungsamt
Uwe Fritsche
Letzte Änderung: 20.05.2009
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